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LAG Hamm, 13.11.1985 - 12 TaBV 67/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lohngruppe; Richtbeispiel; Eingruppierung; Tarifvertrag; Abstrakte Vergütungsmerkmale
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 22.03.1985 - 8 BV 110/84
- LAG Hamm, 13.11.1985 - 12 TaBV 67/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83
Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …
Auszug aus LAG Hamm, 13.11.1985 - 12 TaBV 67/85
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Bedeutung der von den Tarifvertragsparteien für einzelne Lohngruppen gebildeten Richtbeispiele bei der Eingruppierung der Arbeitnehmer (Vergleiche zB BAG vom 8.2.1984, 4 AZR 158/83 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 20.6.1984, 4 AZR 208/82 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Großhandel) gilt auch für den Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West (LRTV). - BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82
Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe - …
Auszug aus LAG Hamm, 13.11.1985 - 12 TaBV 67/85
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über die Bedeutung der von den Tarifvertragsparteien für einzelne Lohngruppen gebildeten Richtbeispiele bei der Eingruppierung der Arbeitnehmer (Vergleiche zB BAG vom 8.2.1984, 4 AZR 158/83 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 20.6.1984, 4 AZR 208/82 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Großhandel) gilt auch für den Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West (LRTV).